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   LAG Hamburg, 10.02.1998 - 3 Sa 40/97   

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https://dejure.org/1998,5273
LAG Hamburg, 10.02.1998 - 3 Sa 40/97 (https://dejure.org/1998,5273)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 10.02.1998 - 3 Sa 40/97 (https://dejure.org/1998,5273)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 10. Februar 1998 - 3 Sa 40/97 (https://dejure.org/1998,5273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage eines (alkoholkranken) Arbeitnehmers (Maschinenführer) gegen die vom Arbeitgeber ausgesprochene ordentliche (fristgerechte) Kündigung ; Vorliegen einer sozialen Rechtfertigung für die ordentlichen Kündigung (Gründe in der Person des Arbeitnehmers, Alkoholkrankeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1, Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.02.1998 - 3 Sa 40/97
    Sofern man vorliegend zu dem Ergebnis kommen sollte, daß die ausgesprochene Kündigung wegen einer zum Zeitpunkt der Kündigung bestehenden negativen Gesundheitsprognose sozial gerechtfertigt sein sollte, sei unter Heranziehung der vom Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - aufgestellten Rechtsgrundsätze davon auszugehen, daß er einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung ab dem 01. Juli 1996 gehabt hat, weil zu diesem Zeitpunkt zumindest eine Ursache für mögliche Erkrankungen beseitigt war und insofern für die Zukunft mit Erkrankungen - wenn überhaupt - jedenfalls in geringerem Umfang zu rechnen war.

    Der Kläger habe auch keinen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsvertrages in Anwendung der vom Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - entwickelten Grundsätze.

    a) Der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit seinem Urteil vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - (NZA 1997, 757 ff.) entschieden, daß der Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung, die auf der Prognose beruht, bei Ablauf der Kündigungsfrist könne er dem Arbeitnehmer (z.B. wegen Betriebsstillegung) nicht weiterbeschäftigen, einen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses hat, wenn sich die Prognose noch während des Laufs der Kündigungsfrist als falsch erweist (etwa, weil es doch zu einem Betriebsübergang kommt), wenn der Arbeitgeber mit Rücksicht auf die Wirksamkeit der Kündigung noch keine Disposition getroffen hat und ihm die unveränderte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zuzumuten ist.

  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 155/93

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Lohnfortzahlungskosten;

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.02.1998 - 3 Sa 40/97
    b) Bei den durch die Fehlzeiten des Klägers in der Vergangenheit angefallenen Entgeltfortzahlungskosten für 42 Arbeitstage auf der Grundlage einer 5-Tage-Woche in 1993, für 38 Arbeitstage in 1994 und - umgerechnet auf eine 5-Tage-Woche - für 43 Arbeitstage in 1995 handelt es sich um eine erhebliche Belastung im Sinne der Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts zur krankheitsbedingten Kündigung, die bei Bestehen einer negativen Prognose, von der vorliegend aus den dargelegten Gründen im Zeitpunkt der Kündigung auszugehen war, vorbehaltlich des Ergebnisses der Interessenabwägung im Einzelfall einen Grund für eine personenbedingte Kündigung ergeben (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 155/93 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 40).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98

    Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher

    Landesarbeitsgericht Hamburg - 3 Sa 40/97 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 10. Februar 1998 - 3 Sa 40/97 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

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